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DER BETRIEB

Wochenschrift für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht
Erscheinungsweise: wöchentlich
ISSN: 0005-9935
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DER BETRIEB
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Produktbeschreibung

Kompetenz, Zuverlässigkeit und meinungsbildende Berichterstattung machen DER BETRIEB seit Jahrzehnten zur Pflichtlektüre bei Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Anwälten sowie Fach- und Führungskräften in den Unternehmen. DER BETRIEB berichtet Woche für Woche über die vier Fachgebiete Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht.

DER BETRIEB liefert mit aktuellen Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren sowie der Berichterstattung über Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen wichtiges Know-how für die Praxis. Profitieren Sie von der Arbeit einer erfahrenen Redaktion, die aus der Informationsflut sorgfältig auswählt, worauf es ankommt. Die wochenaktuelle Berichterstattung über die wichtigsten Urteile aller obersten Bundesgerichte sowie praxisnahe Gestaltungsbeiträge prägen das Heft. In „DER BETRIEB Standpunkte“ wird monatlich auf acht Seiten ein aktuelles Thema Ressort übergreifend behandelt und kontrovers diskutiert.

Sonderbeilagen zu aktuellen Themen wie die Checkliste der potenziell EU-rechtswidriger Normen, das Lohnsteuermerkblatt, der Rechtsprechungsreport zur Umsatzsteuer und Beilage zu den Änderungen in der Sozialversicherung runden das Informationsangebot ab. Viermal jährlich erhalten Sie zusätzlich die Zeitschrift „BewertungsPraktiker“ mit praxisorientierten Beiträgen zur Bewertung von Unternehmen und immateriellen Vermögenswerten.

Mit dem neuen Online-Informationsangebot „DB Steuerrechtsprechung kompakt“ erhält der Nutzer einen Überblick über die aktuelle und wichtige Rechtsprechung zum Unternehmensteuerrecht. Die Entscheidungen von EuGH, BVer­fG, BFH und den Finanzgerichten werden als Urteilsberichte von Berufsträgern und Richtern aufbereitet und mit Praxishinweisen versehen. Die Urteilsberichte sind mit den amtlichen Volltextentscheidungen verknüpft, die  über die Online-Datenbank von DER BETRIEB abgerufen werden können.

E-Mail-Newsdienste informieren automatisch zu neuen Urteilsberichten und zu neuen Fallgeschichten. Monatlich werden auf www.der-betrieb.de alle Urteilsberichte in einer E-Paper-Ausgabe im PDF-Format veröffentlich. Das neue Informationsangebot „DB Steuerrechtsprechung kompakt“ steht allen Abonnenten der Fachzeitschrift DER BETRIEB ohne Zusatzkosten zur Verfügung. (Alle Nicht-Abonnenten können das Angebot gesondert beziehen). 

Alle Heftinhalte sind Bestandteil der Online-Datenbank www.der-betrieb.de. Darüber hinaus erhalten Sie tagesaktuelle Handelsblatt Wirtschafts- und Finanznachrichten inklusive 90-Tage-Archiv, fünf digitale Kommentare / Handbücher für die Praxis, sowie Urteile im Volltext, Rechtsquellen und vieles mehr. Mit komfortablen Recherchemöglichkeiten gelangen Sie schnell an die für Sie wichtige Information. Diese können Sie dann bequem ausdrucken, als PDF-Datei speichern oder unter „myDB“ nach einer von Ihnen gewählten Systematik ablegen.

Mehr zu DER BETRIEB finden Sie unter www.der-betrieb.de

 

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Inhaltsverzeichnis

In­halts­ver­zeich­nis aus Heft Nummer 21 vom 24.05.2013

BETRIEBSWIRTSCHAFT

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE AUFSÄTZE

Prof. Dr. Axel Haller / Dipl.-Kfm. Paul Zellner, beide Regensburg

Das Integrated Reporting Framework - kurz vor der Zielgeraden

Das International Integrated Reporting Council (IIRC) hat jüngst den lange angekündigten Entwurf seines Framework (Rahmenkonzept) zum Integrated Reporting (integrierte Berichterstattung) veröffentlicht. Der vorliegende Beitrag stellt den Entwurf in den Kontext der Arbeit des IIRC und erläutert dessen wesentliche Inhalte.

DB0591332, DB 2013 S. 1125

STEUERRECHT

STEUERRECHTLICHE AUFSÄTZE

Univ.-Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen, Düsseldorf

Zum Betriebsausgabenabzug von Geldbußen

Angesichts aktueller Rekordbußen wegen Kartellvergehen, aber auch den Mittelstand wegen verschiedenster Ordnungswidrigkeiten gehäuft treffenden Geldbußen hat die Frage nach dem Abzug von Geldbußen und ihrem Umfang für die Unternehmenspraxis an Aktualität gewonnen. Der Beitrag zeigt ausgehend von der historischen Entwicklung das grds. Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG und seine Ausnahme auf. Er spricht offene Fragen und legislatorische Optimierungsmöglichkeiten an.

DB0591288, DB 2013 S. 1133

RA/StB Prof. Dr. Adrian Cloer, Prag/Wiesbaden / Dipl.-Kffr. Nina Vogel, Wiesbaden

Ausdehnung der Schumacker-Rechtsprechung auch auf Schweizer Grenzgänger

- Anm. zu EuGH vom 28. 2. 2013 - Rs. 425/11, Ettwein -

Der EuGH hat zum ersten Mal im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens die Schumacker-Doktrin auf die Schweiz übertragen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen nun in der Schweiz ansässigen Grenzgängern dieselben steuerlichen Vergünstigungen gewähren wie Inländern. Darüber hinaus hat das EuGH-Urteil weitreichende Implikationen für die Abkommensauslegung.

DB0588258, DB 2013 S. 1141
VERWALTUNGSANWEISUNGEN

EINKOMMENSTEUER/LOHNSTEUER

Verhältnis von § 8 Abs. 2 und Abs. 3 EStG bei der Bewertung von Sachbezügen

- Anwendung der Urteile des BFH vom 26. 7. 2012 - VI R 30/09 (DB 2012 S. 2553) und VI R 27/11 (DB 2012 S. 2551) -

BMF-Schreiben vom 16.5.2013 mit Anm. von Dipl.-Fw. (FH) Jürgen Plenker, Krefeld -

DB0593347, DB 2013 S. 1145

EINKOMMENSTEUER/LOHNSTEUER

Anwendung des BMF-Schreibens vom 5. 10. 1990 (BStBl. I 1990 S. 638; sog. Künstlererlass)

OFD Münster, aktualisierte Kurzinfo ESt Nr. 16/2009 vom 22.3.2013 -

DB0586590, DB 2013 S. 1146

UMSATZSTEUER

Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft - insbesondere in Fällen der Insolvenz

OFD Frankfurt/M., Verfügung vom 11.3.2013 -

DB0592083, DB 2013 S. 1146
STEUERLICHE ENTSCHEIDUNGEN

GEWINNERMITTLUNG/KÖRPERSCHAFTSTEUER

Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus Organträger-PersGes.

- Gewinnbezugsrecht als vom Mitunternehmeranteil losgelöstes Wirtschaftsgut -

BFH-Urteil vom 28.2.2013 - IV R 50/09

DB0591344, DB 2013 S. 1147

EINKOMMENSTEUER

Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten

- Gewerbliche Zwischenvermietung -

BFH-Urteil vom 19.2.2013 - IX R 7/10

DB0591333, DB 2013 S. 1149

EINKOMMENSTEUER/GEWERBESTEUER

Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerungen zur Vermeidung einer Zwangsversteigerung

- Gewerblicher Grundstückshandel - Vermögensverwaltung - Drei-Objekt-Grenze - Zählobjekte - Zwangsversteigerung - Anscheinsbeweis für Erwerb in Veräußerungsabsicht - Nachweis eines atypischen Sachverhaltsverlaufs -

BFH-Urteil vom 27.9.2012 - III R 19/11

DB0591345, DB 2013 S. 1152

UMSATZSTEUER

Eine Geschäftsveräußerung liegt auch dann vor, wenn der Unternehmer von der Verwaltung aus dem Steuerregister gestrichen wird

- Der als Bemessungsgrundlage anzusetzende Normalwert bei einer Geschäftsaufgabe muss dem Zeitwert der Gegenstände im Zeitpunkt der Geschäftsaufgabe entsprechen - Die entsprechende Regelung des Art. 74 MwStSystRL hat unmittelbare Wirkung in den Mitgliedstaaten -

EuGH-Urteil vom 8.5.2013 - Rs. C-142/12

DB0593502, DB 2013 S. 1153

ABGABENORDNUNG/UMSATZSTEUER

Zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei ressortfremden Grundlagenbescheiden

BFH-Urteil vom 21.2.2013 - V R 27/11

DB0593523, DB 2013 S. 1155

WIRTSCHAFTSRECHT

WIRTSCHAFTSRECHTLICHE AUFSÄTZE

RA Dr. Matthias Hentzen / RA Dr. Oliver Rieckers, beide Düsseldorf

Übernahmerechtlicher Squeeze-out - ein Nachruf?

- Zugleich Anmerkung zu BGH-Urteil vom 18. 12. 2012 - II ZR 198/11, DB 2013 S. 338 -

Der übernahmerechtliche Squeeze-out hat bislang nur eingeschränkt praktische Bedeutung gewonnen. Die Entscheidung des BGH vom 18. 12. 2012 verlangt über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, dass der Anteilsbesitz von 95% bis zum Ende der (weiteren) Annahmefrist erreicht sein müsse. Die Autoren schlagen hingegen eine Weiterentwicklung der bisher herrschenden Auffassung vor, nach der die 95%-Schwelle innerhalb der Antragsfrist erreicht werden kann. Sie behandeln zudem weitere noch offene Rechtsfragen zum übernahmerechtlichen Squeeze-out.

DB0591291, DB 2013 S. 1159
WIRTSCHAFTSRECHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN

INSOLVENZRECHT

Befugnis zur Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts gem. § 320 BGB nach Verlust der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis gem. § 80 InsO

- Rückabwicklung eines Erbbaurechtsvertrages - Leistungsverweigerungsrecht des Rückgewährschuldners gegenüber Rückgewähranspruch trotz Verlusts der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis - Leistung des Ersatzanspruch an die Insolvenzmasse -

BGH-Urteil vom 15.3.2013 - V ZR 201/11

DB0592113, DB 2013 S. 1165

KAPITALANLAGE

Zur Haftung der finanzierenden Bank wegen Verletzung von Aufklärungspflichten im Rahmen der Kapitalanlage unter Beteiligung eines Kreditvermittlers

- Keine Haftung der in den Vertrieb der Kapitalanlage nicht eingebundenen Bank wegen unterbliebener Erkundigungen und fehlender Hinweise des Kreditvermittlers zu Risiken der finanzierten Kapitalanlage - Zur Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank wegen Wissensvorsprungs - Treuwidriges Berufen auf die Zurechnung von Vertreterwissen, wenn Vertragspartei wusste, dass Vertreter dem Geschäftsherren Wissen vorenthält -

BGH-Urteil vom 19.3.2013 - XI ZR 46/11

DB0593156, DB 2013 S. 1167

WETTBEWERBSRECHT/ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Anforderungen an die im Rahmen von Gewinnspielen abgegebenen Einverständniserklärungen der Verbraucher zu Werbeanrufen

- Zur Inhaltskontrolle vorformulierter Einverständniserklärungen der Verbraucher gem. §§ 305 ff. BGB - Anforderungen an die Wirksamkeit der Einwilligung gem. § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG - Keine Erteilung der Einwilligungen "für den konkreten Fall", wenn unklar bleibt, welche Produkte oder Dienstleistungen welcher Unternehmen erfasst sind - Auslegung der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung - Zuwiderhandlung ist in den einzelnen Werbeanrufen, nicht in der Beauftragung des Callcenters zu sehen. -

BGH-Urteil vom 25.10.2012 - I ZR 169/10

DB0592435, DB 2013 S. 1170

ARBEITSRECHT

ARBEITSRECHTLICHE AUFSÄTZE

RA Dr. Roman Frik, LL.M. (Köln/Paris), FAArbR / RA Dr. Ralf Klühe, Stuttgart

Nutzung von Kontakten aus sozialen Netzwerken während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Viele Arbeitnehmer nutzen soziale Netzwerke wie Xing und LinkedIn für ihre beruflichen Aktivitäten, teilweise mit Wissen und Willen ihres Arbeitgebers. Kann der Arbeitgeber auf das Ob und das Wie des Kontakteknüpfens mit Geschäftspartnern des Arbeitgebers Einfluss nehmen? Was gilt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses? Muss der Arbeitnehmer seine geschäftlich erworbenen Xing- und LinkedIn-Kontakte dem Arbeitgeber mitteilen? Muss er darüber hinaus seine entsprechenden Netzwerk-Kontakte sogar löschen? Die Autoren geben Antworten zu diesen Fragen, die sowohl aus Sicht der Unternehmen, als auch von ausscheidenden Arbeitnehmern von großer Bedeutung sind.

DB0592454, DB 2013 S. 1174
ARBEITSRECHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN

BETRIEBSÜBERGANG

Betriebsaufspaltung: Zuordnung von Arbeitnehmern zu Betrieb oder Betriebsteil vorrangig nach Arbeitsvertrag, sodann Direktionsrecht

- Nach Widerspruch gegen Betriebsübergang kein Anspruch auf Zuweisung zu verbleibendem Bereich -

BAG-Urteil vom 21.2.2013 - 8 AZR 877/11

DB0593294, DB 2013 S. 1178

BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG/BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT

Sachgrundlose Befristung bei Betriebsratsmitglied - Keine unionsrechtskonforme Reduzierung des Anwendungsbereichs von § 14 Abs. 2 TzBfG

- Schutz des Betriebsratsmitglieds vor im Zusammenhang mit Befristung stehender Benachteiligung durch § 78 Satz 2 BetrVG - Ggf. i. V. mit § 280 Abs. 1 und/oder § 823 Abs. 2 BGB -

BAG-Urteil vom 5.12.20012 - 7 AZR 698/11

DB0585221, DB 2013 S. 1180

BETRIEBSVERFASSUNGS-/SOZIALPLANRECHT

Sozialplanpflicht besteht auch für ein Unternehmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten

- Wirtschaftliche Vertretbarkeit eines Sozialplans - Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - Grenze der Ermessensausübung - Wirtschaftliche Lage des Konzerns unerheblich -

BAG-Beschluss vom 22.1.2013 - 1 ABR 85/11

DB0593349, DB 2013 S. 1182

BETRIEBSVERFASSUNGS-SOZIALPLANRECHT

Betriebsrat kann die Durchführung eines Einigungsstellenspruchs (erst) verlangen, wenn das Anfechtungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist

- Sozialplan - Durchführung eines angefochtenen Einigungsstellenspruchs - Rechtskräftiger Beschluss -

BAG-Beschluss vom 22.1.2013 - 1 ABR 92/11

DB0593348, DB 2013 S. 1184

VERFAHRENSRECHT

Voraussetzungen einer Terminsgebühr

- Vorauszugehen hat eine Besprechung - Sie kann statt mit dem Gegner auch mit einem Dritten erfolgen - Es muss jedoch eine einvernehmliche Regelung angestrebt werden - Voraussetzung der Bereitschaft zum Eintritt in Vergleichsgespräche -

BAG-Beschluss vom 19.2.2013 - 10 AZB 2/13

DB0588207, DB 2013 S. 1184

VERFAHRENSRECHT

Anhörungsrüge: Erfordernisse für die Begründung

BAG-Beschluss vom 5.2.2013 - 7 AZR 947/12 (F)

DB0590419, DB 2013 S. 1184

Weitere Inhalte

Gastkommentar

DB 2013 S. M 1

Leitsätze

DB 2013 S. M 6

Blogs der Woche

DB 2013 S. M 10

Impressum

DB 2013 S. M 10

Nachrichten

DB 2013 S. M 12

Zeitschriftenspiegel: Betriebswirtschaft

DB 2013 S. M 19

Kurz kommentiert

EINKOMMENSTEUER

Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung

Dipl.-Fw. (FH) Georg Schmitt, Limburg

DB0592451, DB 2013 S. M 8

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